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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der  Firma Tim Flake Immobilien e.K.:

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.

  1. Angebote
    Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, ist der Empfänger unseres Angebotes verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
  2. Vorkenntnis
    Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen; andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen.
  3. Entstehen eines Provisionsanspruches
    1. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt.
    2. Eine Provision ist auch dann an uns zu zahlen, wenn nicht unser Vertragspartner oder Auftraggeber, sondern sein Ehegatte oder seine sonstigen Familienangehörigen einen durch uns nachgewiesenen Vertrag schließen.
    3. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt, des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist.
    4. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
  4. Fälligkeit unseres Provisionsanspruches
    Unser Provisionsanspruch wird bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
    Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar nach Rechnungserteilung.
  5. Provisionssätze
    Unsere Provision beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder von diesem erhalten, im Erfolgsfalle:
    1. bei Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages über Wohnungs-, Haus- oder Grundbesitz 3% des Kaufpreises zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer;
    2. bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten 3% des Zuschlagspreises zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer;
    3. bei Nachweis oder Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer;
    4. bei Nachweis oder Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Räume bei einer Vertragsdauer bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von mehr als 5 Jahren 4 Monatsmieten, jeweils zuzügl. gesetzl. Mehrwertsteuer; bei Vereinbarung eines Optionsrechtes für gewerbliche Räume zusätzlich für die Dauer von 5 Jahren Vertragsverlängerung 1 Monatsmiete zuzügl. gestzl. Mehrwertsteuer.
    5. Vorstehende Provisionen sind grundsätzlich vom Käufer/ Mieter/ Pächter zu zahlen. Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierfür eine besondere Vereinbarung getroffen worden ist.
  6. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort
    Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der gesetzliche.
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